Interessenten wird das Jubiläumsbuch gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 5,00 € auf An-forderung in der Geschäftsstelle: Petrusstraße 20, 53639 Königswinter, Fax: 02244-874 891 oder e-Mail: info@rheinfischerei-nrw.de, portofrei zugesandt.
Fischerei-Nutzungen
Die RFG hat ganz überwiegend das Angeln im Rhein durch den Verkauf von Fischereierlaubnisscheinen geregelt. Sie hat Nutzungsverträge für unterschiedlich lange Uferstrecken mit so genannten "federführenden Vereinen" abgeschlossen. Diesen sind zwei bis fünf weitere Vereine "angeschlossen". Die Nutzungsverträge regeln im einzelnen die Art der Fischereiausübung, die Rechte und Pflichten, die mit der Fischereierlaubnis verbunden sind, die Entgelte für die Erlaubnisscheine - die überwiegende Nutzung - und Gemeinschaftsveranstaltungen, die Fischereiaufsicht, die Uferreinhaltung, die Erstattung von Verwaltungskosten - um nur einige Beispiele zu nennen.
Fischereierlaubnisscheine als Generalschein für die gesamte Rheinstrecke werden außer von den Vereinen durch öffentliche Verkaufsstellen, wie etwa Angelgeräte-Geschäfte oder sonstige autorisierte Dritte, ausgegeben. Einen Erlaubnisschein kann jeder Angelfischer lösen, der einen Jahresfischereischein besitzt.
Die Entgelte für die Fischereierlaubnisscheine betragen z. Z. 30 €/Jahr für den Generalschein und 5 € für den 3-Tages-Schein. Jugendliche, Schwerbehinderte und Rentner erhalten auf den Generalschein eine Ermäßigung von 50 %. Der Inhaber eines Angelscheins kann damit an beiden Rheinufern des Rheins in Nordrhein-Westfalen auf einer Strecke von rund 440 km angeln. In den vergangenen Jahren wurden rund 35.000 Erlaubnisscheine je Jahr
ausgegeben.
Durch diese an Binnengewässern einmalige Gestaltung sollen sich möglichst viele Angelfischer mit dem hochwertigen Nahrungsmittel Fisch versorgen, dazu ihre Freizeit günstig zur sinnvollen Erholung in der Natur nutzen und die vielgestaltige, schöne Rheinlandschaft dabei erleben können.
Während die Berufsfischerei am Rhein in NRW in Folge der starken Rheinverschmutzung bereits im letzten Jahrhundert eingestellt wurde, hat die im Nebenerwerb ausgeübte Netz- und Reusenfischerei dagegen wieder zugenommen, wobei alle für diese Nutzung geeigneten Strecken heute vergeben sind. Von den ehemals zahlreichen Aalschokkern sind heute nur noch wenige Schiffe erhalten. Lediglich ein Fangschiff ist heute noch aktiv und wird von der Rheinfischereigenosenschaft in wissenschaftliche Untersuchungsprogramme eingebunden.
Hauptaufgabe der RFG
Neben der Verwaltung und Nutzungsregelung der Fischereirechte ist die Hege des Fischbestandes die zentrale Aufgabe Rheinfischereigenossenschaft. Sie setzt sich dabei vor allem für eine Verbesserung der ökologischen Verhältnisse am Rheinstrom ein, um die Entwicklung des Fischbestandes zu fördern. Als eine Hauptaufgabe wird hierbei die Anbindung von Nebengewässern und die Revitalisierung beeinträchtigter Auengebiete angesehen, um wichtige und hochproduktive Laich-, Aufwuchs-, Ruhe- und Rückzugshabitate an den Strom anzubinden.
Im Einzelnen
Die RFG treibt auf allen Ebenen, von der Beteiligung an Anhörungsverfahren über die Einbindung in Planungsverfahren bis hin zum Auftreten als Maßnahmenträger, die fischereilich sinnvolle Gestaltung und Renaturierung der Rheinaue voran. Sie arbeitet bei der Umsetzung von Maßnahmen mit allen Institutionen, Behörden und Verbänden zusammen, die Verantwortung für das Ökosystem Rhein tragen. Die RFG bemüht sich um die Einbeziehung der fischereilich wichtigen Nebengewässer in ein übergeordnetes Hegekonzept für den Rheinstrom.
Die RFG unterstützt die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes entlang des Rheins und setzt sich dabei für eine angemessene Wahrung der fischereilichen Interessen ein. So hat die RFG beispielsweise mit dem Land NRW eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, welche die Wahrung der Schutz- und Entwicklungsziele des neuen FFH-Gebietes "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Bad Honef und Emmerich" ohne wesentliche Einschränkungen der bestehenden fischereilichen Nutzungen sicherstellt.
Die RFG unterstützt wissenschaftliche Untersuchungen der Rheinfischfauna und leistet hierzu eigene Beiträge. So tritt die RFG beispielsweise aktuell als Maßnahmenträger für ein mit EU-Mitteln finanziertes Forschungs- und Maßnahmenpaket zum Schutz des Europäischen Aals im Rhein auf.
Die RFG wertet Fanglisten der Angel- sowie Netz- und Reusenfischer aus und bemüht sich, aussagekräftige Fischereistatistiken als Grundlage für eine angemessene Bewirtschaftung zu erstellen.
Die RFG bemüht sich in enger Kooperation mit den zuständigen Behörden die Fischereiaufsicht zu verbessern.
Die RFG arbeitet mit anderen zuständigen Institutionen bei der Feststellung, Verfolgung und Kompensation von Fischereischäden zusammen. Die RFG setzt sich dabei auch für eine Sicherung der uneingeschränkten Verzehrfähigkeit der Rheinfische ein.
Die RFG beteiligt sich an den Wiedereinbürgerungsprogrammen für im Rhein ausgestorbene oder verschollene Wanderfischarten wie Lachs und Meerforelle, Nordseeschnäpel oder zukünftig den Maifisch.
Die RFG hält engen Kontakt zu den Vereinen und Verbänden der Angelfischerei, den Netz- und Reusenfischern und allen für Fischerei- und Umweltfragen zuständigen Behörden und Institutionen und gewährleistet so den Informationsfluss und die erforderlichen Abstimmungen in allen fischereilichen Belangen am Rhein.
Schutz der Fische und der Natur
Die RFG hat sich mit Erfolg bemüht, die ehemals rückläufige Zahl der Fischarten im Rhein gemäß ihrer Hegeverpflichtung und aufgrund der ständig verbesserten Gewässergüte des Rheins wieder anzuheben. Deshalb hat sie bereits 1988 eine Erfassung der Rheinfischarten veranlasst - erstmalig überhaupt nach dem zweiten Weltkrieg. Damit sollten die Besatzmaßnahmen wissenschaftlich abgesichert und die ökologische Biotopverbesserung schrittweise eingeleitet werden. Zur allgemeinen Überraschung konnten dabei mehr Fischarten registriert werden als erwartet. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wurden von der RFG in Auftrag gegeben und durchgeführt. Zur Sicherung von Kenntnissen über den Biotop Rhein, zum Aufbau einer natürlichen Entwicklung ortstypischer Fischgemeinschaften und um die Ertragsfähigkeit zu ermitteln, ließ die RFG nach der erstmaligen grundlegenden Untersuchung im Jahre 1988 erneut im Jahre 1991/92 unter erheblichem finanziellen Aufwand das Fischvorkommen untersuchen. Aus Gründen des Fischschutzes und der weiteren Verbesserung der Gewässergüte hält und pflegt die RFG ständigen Kontakt zur Landesregierung und zu den vielen Institutionen der Fischerei, der Fischereiverbände, den Wasserbauverwaltungen sowie den Forschungseinrichtungen.
Die Einschränkung der Fangmenge und der Fangmethoden sind als besondere Bedingungen auf der Rückseite des Erlaubnisscheines vermerkt. Im Sinne des Tierschutzes begrenzte die RFG schon vor Jahren das Wettfischen erheblich, ehe es ganz verboten wurde; die tierschutzgerechte Hälterung der Fische wurde konsequent durchgesetzt. Lange vor einschlägigen Gerichtsurteilen hatte die RFG für ihren Bereich bereits die Setzkescherhälterung und das Benutzen lebender Köderfische verboten.
Auch bemüht sich die RFG ständig, in Altarmen, in blind endenden Gewässern und in Baggerseen sowie durch Anbindung stehender Gewässer an den Rhein, eine wesentliche Verbesserung der Biotope zu erzielen.
Eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen zu diesem Thema mit konkreten Vorschlägen wurde von der RFG angestoßen.
Wasserqualität und Fischbestand
Deutlicher Anzeiger für den Rückgang der Schadstoffbelastung ist die Beobachtung, dass viele ehemals seltene Fischarten wie Barben und Nasen, Rapfen und Flundern wieder häufiger geworden sind und sich erfolgreich fortpflanzen. Der Sauerstoffgehalt im Rhein ist wieder konstant hoch, so dass selbst unter ungünstigen Verhältnissen eine lebensbedrohende Gefahr für Fische nicht mehr besteht. Größere Fischsterben infolge von Gewässerverschmutzungen gehören der Vergangenheit an.
Der Geschmack des Fischfleisches hat sich hervorragend entwickelt. Der Rheinfisch ist wieder weitgehend ein einwandfreies, qualitativ hochwertiges Nahrungsmittel geworden. Mögliche Belastungen durch bestimmte Stoffklassen (wie z.B. Dioxine) in bestimmten Fischarten wie dem Aal, die einen eingeschränkten Verzehr empfehlenswert machen könnten, werden durch Rückstandsuntersuchungen im Auftrag des Landes regelmäßig untersucht. Über die Ergebnisse informiert das Umweltministerium NRW und selbstverständlich die Rheinfischereigenossenschaft.
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