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RFG – über uns

Die Rheinfischereigenossenschaft (im Land Nordrhein-Westfalen)

Die Rheinfischereigenossenschaft ist der Zusammenschluss aller Fischereirechtsinhaber am Rheinstrom in den Grenzen von Nordrhein-Westfalen. Sie wurde im Jahre 1978 als Konsequenz aus den neuen Bestimmungen des 1972 in Kraft getretenen Landesfischereigesetzes NRW gegründet. Sie ist zuständig für die Regelung der fischereilichen Nutzung und die Hege des Fischbestandes im Rhein. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zum Fischbestand im nordrhein-westfälischen Rheinabschnitt, seine Hege und (angel-) fischereiliche Nutzung, sowie Schutz und Entwicklung des Rheins als Fischgewässer. Hier erfahren Sie Näheres zur Geschichte der Rheinfischereigenossenschaft sowie ihren Zielen und Aufgaben.