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Aufgaben und Ziele

 

Die Aufgaben der Rheinfischereigenossenschaft sind die Verwaltung und Nutzungsregelung der Fischereirechte am Rheinstrom in den Grenzen von Nordrhein-Westfalen, die Hege des Fischbestandes gemäß der Hegeverpflichtung nach dem Landesfischereigesetz NRW und die Interessensvertretung der in ihr zusammengeschlossenen Fischereirechtsinhaber.


Die Nutzung der Fischereirechte erfolgt durch die Vergabe von Fischereierlaubnisscheinen für Angelfischer und von Sondererlaubnisscheinen für die Netz- und Reusenfischerei. Es werden grundsätzlich keine Pachtverträge für bestimmte Rheinuferabschnitte abgeschlossen, die einem Pächter das alleinige Fischereiausübungsrecht zusprechen würden.


Die Rheinfischereigenossenschaft hat mit einer Zahl von Angelsportvereinen, den sogenannten „federführenden Vereinen“, Verträge in Form von Nutzungsvereinbarungen für unterschiedlich lange Uferstrecken am Rhein abgeschlossen. Diesen federführenden Vereinen können bis zu fünf weitere Vereine „angeschlossen“ sein. Zentraler Bestandteil dieser Nutzungsvereinbarungen sind Regelungen für den Erlaubnisscheinvertrieb, die eine Betreuung der Erlaubnisscheinverkaufsstellen durch die Vereine sicherstellen. Darüber hinaus werden in der Nutzungsvereinbarung die Durchführung und Abwicklung von Gemeinschaftsfischen am Rhein und Pflichten zur Sicherstellung einer ausreichenden Fischereiaufsicht geregelt. Früher waren auch andere Aspekte, wie die Uferreinhaltung und die Bereitstellung von Fanglisten für die Erstellung einer Fischereistatistik, Bestandteile dieser Vereinbarungen.


Die Nutzungsvereinbarungen sind nicht mit Pachtverträgen zu vergleichen. Sie berühren in keiner Weise die Möglichkeiten der Fischereiausübung für unorganisierte Angler oder Angler, die nicht Mitglied des betreffenden federführenden Vereins sind.