Auf Grundlage eines neuen Erlasses der Obersten Fischereibehörde kann die bisherige Regelung, dass online-Generalscheine nur mit einer vorläufigen Befristung der Gültigkeit auf 4 Wochen (mit einer Option auf kostenlose Verlängerungen) ausgegeben werden dürfen, eingestellt weren!
Ab heute haben die online-Generalscheine eine Gültigkeit für das gesamte Kalenderjahr 2021!
Sofern Sie bereits früher einen Generalschein (mit befristeter Gültigkeit) erworben haben, erhalten Sie bei der der nächsten Verlängerung einen neuen Generalschein, der für das restliche Kalenderjahr gültig ist!
08.02.2021 | Aktuelles-Beitrag