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Hinweise zum Führen von Fanglisten

Die Rheinfischereigenosenschaft ist bemüht, aussagekräftige Fischereistatistiken auf der Grundlage von Fanglistenauswertungen zu erstellen. Dies ist vor dem Hintergrund der EU-Aalschutzverordnung und deren Umsetzung verpflichtend. Die Ergebnisse dieser Auswertungen sind außerdem für eine ordentliche Bewirtschaftung und für eine Beweissicherung bei Schadensfällen unerlässlich. Die Aussagekraft dieser Fischereistatistiken hängt jedoch entscheidend von der Anzahl auswertbarer Fanglisten-Rückläufe ab.

Bis heute ist die Rücklaufquote an Fanglisten leider sehr unbefriedigend und nicht ausreichend, um abgesicherte statistische Hochrechnungen auf die Gesamtheit der Rheinangler vornehmen zu können. Umso bedauerlicher ist es, wenn unter den wenigen Fanglistenrückläufen ein erheblicher Anteil nicht verwendbar ist, weil er fehlerhaft oder unsinnig ausgefüllt ist oder weil wichtige Angaben fehlen.
Ein Hauptproblem ist, dass zahlreiche Fanglisten leer und ohne jeglichen Eintrag zurückgesendet werden. Für die Auswertung ist jedoch die Information erforderlich, ob gar nicht geangelt wurde oder ob geangelt wurde und nichts gefangen oder keine Entnahme getätigt wurde. Machen Sie daher bitte undedingt entsprechende Vermerke auf Ihrer Fangliste („nicht geangelt“ oder „keine Entnahme“)!

Damit die Daten in den Fanglisten sinnvoll ausgewertet werden können, bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:

• Tragen Sie bitte die Schein-Nr. ihres Erlaubnisscheines ein, das Feld dient der eindeutigen Identifikation des Datensatzes.
• Tragen Sie bitte Name und Sitz des Vereins ein, wenn Sie in einem Angelverein organisiert sind, oder „nicht organisiert“ (* die Kennziffer des Vereins wird von uns eingetragen)
Die Fanglistenauswertung dient der Ermittlung der erzielten Fischereierträge, d.h. der getätigten Fischentnahmen; einzutragen sind daher nur die tatsächlich entnommenen Fische mit Angabe der jeweiligen Fischart und Fischmenge.
Selbstverständlich ist es für uns auch von Interesse, wenn Sie auch zurück gesetzte Fische (aus welchen Gründen auch immer) melden, insbesondere wenn es sich um seltene oder sonstige besondere Arten (z.B. nicht heimische Fischarten) handelt. Den (zufälligen) Fang von ganzjährig geschonten Fischarten wie z.B. Lachs und Meerforelle oder Quappe und Nordseeschnäpel oder Stör-artiger Fische sollten Sie unbedingt melden! Im Falle zurückgesetzer Fische sollten Sie die entsprechenden Einträge aber unbedingt kennnzeichnen (z.B. mit * = zurückgesetzt); diese Meldungen werden in der Statistik der fischereilichen Entnahmen nicht berücksichtigt.
• Die Gewichte für die jeweilige Art sind als Gesamtgewicht in Kilogramm [kg] anzugeben.
• Tragen Sie bitte entnommene Fische auch dann ein, wenn keine Gewichtsangaben vorliegen, dann jedoch mit Größenangaben (eindeutig kennzeichnen [cm]!), die Biomasse kann bei der Auswertung rechnerisch mit Hilfe von artspezifischen Längengewichtsregressionen ermittelt werden (im Falle des Fanges mehrerer Fische einer Art ist ein Aufaddieren von Größenangaben anders als bei Gewichtsangaben unsinnig!)
• Reicht die dem Erlaubnisschein anhaftende Fangliste für Ihre Einträge nicht aus, verwenden Sie bitte zusätzliche Kopien oder nutzen Sie die Download-Fangliste
• Fügen Sie bitte die Seitenzahlen ein (Beispiel: Seite 1 von 5 Seiten, Seite 2 von 5 Seiten usw.); in der Download-Fangliste können Fischarten, die nicht in der Liste aufgeführt sind, in die letzten vier Felder der „Artenspalten“ eingetragen werden.
• Weitere Fanglisten erhalten Sie bei Ihrem federführenden Verein, bei der Geschäftsstelle der Rheinfischereigenossenschaft oder als Download auf der Homepage der RFG; selbstverständlich können Sie Ihre Fangergebnisse auch in Form einer EXCEL-Tabelle per E-Mail übersenden.
Abkürzungen in der umseitigen Fangliste:
R-KM = Rheinkilometer / St. = Stückzahl / li = linkes Ufer / re = rechtes Ufer / kg = Kilogramm

Reichen Sie die Fanglisten bitte immer baldmöglichst am Ende der Fischereisaison, spätestens aber bis zum 15. Februar des Folgejahres ein!
Über das Ergebnis der Auswertungen werden wir Sie zukünftig auf unserer Homepage informieren.