Die Rheinfischereigenossenschaft begreift die Verpflichtung zur Hege des Fischbestandes als eine ihrer zentralen Aufgaben. Aus diesem Grunde wurde auch die Beschäftigung eines sachverständigen Fischereibiologen mit der Funktion des Hegebeauftragten neu in der Satzung verankert. Die Rheinfischereigenossenschaft hat einen freiwilligen Hegeplan gemäß § 30a LFischG NW für den Rheinstrom in den Grenzen von Nordrhein-Westfalen erstellen lassen und erstellt regelmäßig aktuelle Fischereistatistiken, um eine ökologisch sinnvolle und nachhaltige fischereiliche Nutzung sicherzustellen.
Die Rheinfischereigenossenschaft setzt sich dabei vor allem für eine Verbesserung der ökologischen Verhältnisse am Rheinstrom ein, um die Entwicklung des Fischbestandes zu fördern. Als eine Hauptaufgabe wird hierbei die Anbindung von Nebengewässern und die Revitalisierung beeinträchtigter Auengebiete angesehen, um wichtige und hochproduktive Laich-, Aufwuchs-, Ruhe- und Rückzugshabitate an den Strom anzubinden.
Im Einzelnen
• Die RFG treibt auf allen Ebenen, von der Beteiligung in Anhörungsverfahren über die Einbindung in Planungsverfahren bis hin zum Auftreten als Maßnahmenträger, die fischereilich sinnvolle Gestaltung und Renaturierung der Rheinaue voran. Sie arbeitet bei der Umsetzung von Maßnahmen mit allen Institutionen, Behörden und Verbänden zusammen, die Verantwortung für das Ökosystem Rhein tragen. Die RFG bemüht sich um die Einbeziehung der fischereilich wichtigen Nebengewässer in ein übergeordnetes Hegekonzept für den Rheinstrom.
• Die RFG unterstützt die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes entlang des Rheins und setzt sich dabei aber auch für eine angemessene Wahrung der fischereilichen Interessen ein. So hat die RFG beispielsweise mit dem Land NRW eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, welche die Wahrung der Schutz- und Entwicklungsziele des FFH-Gebietes „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Bad Honnef und Emmerich“ ohne wesentliche Einschränkungen der bestehenden fischereilichen Nutzungen sicherstellt. Sie bemüht sich, im Rahmen weitreichender Naturschutzplanungen um eine angemessene Wahrung der fischereilichen Interessen und versucht im Interesse der Angler übermäßige Angelverbote zu verhindern.
• Die RFG unterstützt wissenschaftliche Untersuchungen der Rheinfischfauna und leistet hierzu eigene Beiträge. So hat die RFG beispielsweise als Maßnahmenträger ein mit EU-Mitteln finanziertes Forschungs- und Maßnahmenpaket zum Schutz des Europäischen Aals im Rhein abgewickelt.
• Die RFG wertet Fanglisten der Angel- sowie Netz- und Reusenfischer aus und bemüht sich, aussagekräftige Fischereistatistiken als Grundlage für eine nachhaltige Bewirtschaftung zu erstellen.
• Die RFG bemüht sich in enger Kooperation mit den zuständigen Behörden die Fischereiaufsicht zu verbessern.
• Die RFG arbeitet mit anderen zuständigen Institutionen bei der Feststellung, Verfolgung und Kompensation von Fischereischäden zusammen. Die RFG setzt sich dabei auch für eine Sicherung der uneingeschränkten Verzehrfähigkeit der Rheinfische ein.
• Die RFG beteiligt sich an den Wiedereinbürgerungsprogrammen für im Rhein ausgestorbene oder verschollene Wanderfischarten wie Lachs und Meerforelle, Nordseeschnäpel und Maifisch.
• Die RFG wirkt maßgeblich an der Planung und Umsetzung des Aal-Bewirtschaftungsplanes für den Rhein mit, liefert die grundlegenden Daten über die Aalfischerei für die Berichtspflichten des Landes an die EU, hat Nutzungsregelungen zum Aal-Schutz insbesondere für die Nebenwerbsfischerei entwickelt und umgesetzt und sie führt jährlich aufwändige Aal-Besatzmaßnahmen zur Stützung und Förderung des Aal-Bestandes im Rhein durch.
• Die RFG hält engen Kontakt zu den Vereinen und Verbänden der Angelfischerei, den Netz- und Reusenfischern und allen für Fischerei- und Umweltfragen zuständigen Behörden und Institutionen und gewährleistet so den Informationsfluss und die erforderlichen Abstimmungen in allen fischereilichen Belangen am Rhein.