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Netz- und Reusenfischerei

Die Rheinfischereigenossenschaft ist grundsätzlich bestrebt, die früher sehr bedeutsame und traditionsreiche gewerbliche Rheinfischerei zu erhalten und zu fördern. Neben Erlaubnisscheinen für Angelfischer werden daher auch in begrenzter Anzahl personengebundene Sondererlaubnisscheine für die Ausübung der Netz- und Reusenfischerei in bestimmten Streckenabschnitten sowie für die Schokkerfischerei an bestimmten Fangplätzen vergeben. Die heute noch aktiven Nebenerwerbsfischer entstammen häufig noch alten Rheinberufsfischer-Familien.


Streckeneinteilung
Die derzeit gültige Streckeneinteilung zur Ausübung der Netz- und Reusenfischerei ist „historisch gewachsen“. Sie wurde vor der erstmaligen Vergabe von Netz- und Reusenscheinen zwischen den damaligen Anwärtern auf Sondererlaubnisscheine und der Rheinfischereigenossenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Fischer und den Möglichkeiten zur Fischereiausübung in den jeweiligen Rheinabschnitten im allseitigen Einverständnis festgelegt und ist bis heute im Wesentlichen unverändert geblieben. Die Strecken sind daher unterschiedlich lang und in einigen Strecken wird die Netz- und Reusenfischerei von mehr als einem Fischer ausgeübt. Daneben sind auch einige Strecken unbesetzt geblieben und in der Folgezeit wurde für diese Rheinabschnitte keine Sondererlaubnis zur Netz- und Reusenfischerei mehr vergeben. In den festgelegten Strecken wird die Netz- und Reusenfischerei jeweils von einem bestimmten Nebenerwerbsfischer i.d.R. über einen langjährigen Zeitraum ausgeübt; ein Wechsel von Sondererlaubnisscheininhabern oder eine Neuzuteilung von Strecken findet i.d.R. nicht mehr statt.
Die Ausübung der Netz- und Reusenfischerei erfolgt in den Strecken parallel zur Angelfischerei. Bei Änderungen in der Streckenzuteilung wird der jeweilige federführende Verein angehört.


Qualifikation der Sondererlaubnisscheininhaber
Sondererlaubnisscheine werden grundsätzlich nur an entsprechend qualifizierte Personen vergeben. Die erstmalige Vergabe erfolgt auf schriftlichen Antrag und Vorlage der entsprechenden Nachweise. Dabei wird der Besitz eines Bundesfischereischeines und zusätzlich eine hinreichende und zu dokumentierende Erfahrung und Praxis in der Binnenfischerei vorausgesetzt, im Idealfall eine abgeschlossene Ausbildung als Fischwirt oder Fluss- und Seenfischer. Ein Großteil der derzeitigen Inhaber von Sondererlaubnisscheinen entstammt alten Rheinberufsfischerfamilien. Um angemessene Sachkenntnis und einen aktuellen Wissensstand bei der Fischereiausübung sicher zu stellen, werden von der Rheinfischereigenossenschaft regelmäßig Informationsveranstaltungen durchgeführt und in Zusammenarbeit mit dem LANUV Fachbereich 26 (Fischereiökologie) in Albaum in regelmäßigen Abständen Lehrgänge und Praktika mit praktischen fischereifachlichen und theoretischen Inhalten sowie zu rechtlichen Aspekten des Natur- und Artenschutzes für die Netz- und Reusenfischer am Rhein organisiert.


Pflichten der Sondererlaubnisscheininhaber

Inhaber eines Sondererlaubnisscheines für die Netz- und Reusenfischerei sind verpflichtet, ein Fangbuch zu führen und ihre Fanglisten der Rheinfischereigenossenschaft für die Erstellung einer Fischereistatistik zu übergeben. Fänge von Arten mit besonderem Schutzstatus oder von besonderem Interesse (Arten aus Wiederansiedlungs- oder sonstigen wissenschaftlichen Programmen) sind der Rheinfischereigenossenschaft umgehend zu melden. Die systematische Erfassung und Meldung der zufälligen Fänge seltener Fischarten durch die Nebenerwerbsfischer ist eine der wichtigsten Informationsquellen über seltene Fischarten im Rhein. Die Netz- und Reusenfischer sind verpflichtet, eine sinnvolle Verwertung ihrer Fänge sicher zu stellen und jeweils gültige Verordnungen, wie beispielsweise das Vermarktungsverbot für Rheinaale, einzuhalten.


Wirtschaftliche Bedeutung
Die Netz- und Reusenfischerei am Rhein in Nordrhein-Westfalen wurde schon in den letzten Jahrzehnten nicht mehr im Vollerwerb, sondern ausschließlich im Nebenerwerb ausgeübt. Das Vermarktungsverbot für im Rhein gefangene Aale (aus Verbraucherschutzgründen) und später die zunehmenden Einschränkungen der Aalfischerei im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Aalschutzverordnung haben der gewerblichen Fischerei am Niederrhein die wirtschaftliche Grundlage weitgehend entzogen. Die Rheinfischereigenossenschaft bemüht sich, die Netz- und Reusenfischerei in der Tradition der früheren Berufsfischerei am Leben zu erhalten und den Fischern durch Einbindung in Hegemaßnahmen wie die Bekämpfung der invasiven Grundeln oder der Wollhandkrabben oder in wissenschaftlich begleitete Monitoring-Befischungen alternative Einnahmequellen zu eröffnen.

Ausblick
Aufgrund der starken Restriktionen für die Aalfischerei und der nicht-gegebenen Verzehrfähigkeit von Aalen aus dem Rhein werden derzeit bis auf Weiteres keine neuen Lizenzen für die Netz- und Reusenfischerei vergeben.