Sie sind hier: Startseite » Aktuelles » Neuerungen im Landesfischereigesetz NRW am 01.07.2026 in Kraft getreten!

02.07.2026 | Aktuelles-Beitrag

Neuerungen im Landesfischereigesetz NRW am 01.07.2026 in Kraft getreten!

Am 01.07.2026 sind einige grundlegende Neuerungen im Landesfischereigesetz NRW in Kraft getreten, die auch das Angeln am Rhein betreffen. Wichtige Neuerungen betreffen die Digitalisierung im Fischereischeinwesen und das Kinder- und Jugendangeln. So entfällt beispielsweise der Jugendfischereischein, Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren können ab sofort ohne (Jugend-) Fischereischein einen Erlaubnisschein erwerben (am Rhein den ermäßigten Generalschein zum halben Preis) und in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln, das Prüfungsalter zum Erwerb eines Fischereischeines wird auf 12 Jahre herabgesetzt.

Unter folgenden Links finden sie weitergehende Informationen zu den Neuerungen im LFischG NRW:

Offizielle Bekanntmachung der Neufassung des LFischG NRW

Information des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.